Der Streit um die Scheidungsimmobilie – auch eine Frage der Zeit!

Geldbeträge kann man einfach teilen, bei Immobilien ist das bekanntlich sehr viel schwieriger. Dementsprechend kann sich der Streit um die gemeinsame Immobilie während und nach einer Scheidung sehr lange hinziehen. Um welche Zeiträume geht es da? Wir haben den Rechtsanwalt und Immobilienexperten Sven Johns von der Kanzlei MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE dazu befragt.

Herr Johns, wie lange dauert es bei Scheidungsimmobilien im Schnitt, bis die Aufteilung zwischen geschiedenen Ehepartnern abgeschlossen ist?

„Da gibt es immense Unterschiede. Der Idealfall aus Sicht der Vermögensauseinandersetzung ist ja, wenn die Immobilie leergezogen und verkauft wird, also keiner der Ehepartner bleibt drin. Wenn dann die Vermarktung der Immobilie einvernehmlich erfolgt, könnte der Verkauf innerhalb von 5 oder 6 Monaten abgewickelt werden. Nach weiteren 2-3 Monaten würden die Umschreibungsvoraussetzungen vorliegen, dann wird also auch wirklich der Kaufpreis erzielt. Ich sag mal: ein Zeitfenster zwischen einem halben und einem dreiviertel Jahr, und damit ist, wenn es gut läuft, die Vermögensauseinandersetzung erledigt“.

Das klingt ja rekordverdächtig!

„Und es ist natürlich für alle Beteiligten eine große Erleichterung. Insbesondere, wenn man das auch noch mit geeigneten Partnern macht, also mit einem Immobilienmakler, der sich um alles kümmert, einem Sachverständigen, der ein Wertgutachten erstellt hat, sodass man nicht selbst ständig mit diesem Thema zu tun hat, sondern das in geeignete Hände abgibt“.

Und wie sieht es aus, wenn es nicht so gut läuft?

„Wenn es nicht zu einer einvernehmlichen Einigung kommt, dann sind das Zeitabläufe, die zu 3 oder mehr Jahren tatsächlicher Auseinandersetzung führen, mit ungewissem finanziellen Ausgang!“

Wie kommen solche langen Zeiträume denn zustande?

„Die größte Schwierigkeit ist ja: haben die beiden Ehepartner überhaupt noch eine gemeinsame Gesprächsebene? Gelingt es ihnen, sich auf einen gemeinsamen Wert für die Immobilie zu einigen und davon ausgehend einen Auseinandersetzungsplan zu entwickeln? Ist das nicht der Fall, kann man versuchen, das alles über Anwälte zu klären. Aber machen wir uns nichts vor: das ist teuer – und es dauert lange. Das beharrliche Weigern, miteinander gemeinsam die Vermögensauseinandersetzung zu führen, hat sich bislang in den seltensten Fällen gerechnet. Da sollte sich jeder gut überlegen: Kommt wirklich mehr heraus, nur weil ich mich weigere, den von meinem Ehepartner beauftragten Wertgutachter oder Immobilienmakler zu akzeptieren? Oder kommt weniger heraus, weil man dann irgendwann sagt: Also jetzt ist es egal, Hauptsache ein Schlussstrich.“

Gibt es eine Möglichkeit, einen solchen Schlussstrich zu erzwingen und schneller herbeizuführen? Schließlich ist die Zeit ja für die beiden Geschiedenen auch ein äußerst wichtiger Faktor.

„Die ultima ratio, wenn man sich innerhalb der Vermögensauseinandersetzung nicht einigen kann, ist immer, dass einer der Ehegatten eine Teilungsversteigerung beantragt. Dann erfolgt eben die Auseinandersetzung dadurch, dass die Immobilie versteigert wird“.

Ein besseres Resultat erzielt man natürlich, wenn man sich auf ein gemeinsames Vorgehen einigen kann – am besten schon vor dem Scheidungsverfahren.

„Sie sagen es!“

Sie lassen sich scheiden und stehen vor der Frage, was aus Ihrer gemeinsamen Immobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen weiter.

 

Nicht fündig geworden:

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https://www.finanztip.de/trennung/

https://www.scheidung.de/waehrend-der-trennung-haus-und-wohnung.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Aleutie/Depositphotos.com

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